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Am 14. Oktober haben die Fischereiminister in Luxemburg die neue Fangquote für 2020 beschlossen.

Darin enthalten ist auch für die Freizeitfischerei eine Tageshöchstfangmenge von fünf Dorschen pro Tag und Angler. Angesichts der Kürzungen für die Berufsfischerei um 60% beim Dorsch ist die erneute Senkung für Angelfischer nicht weniger schmerzhaft. Ginge es nach dem Verursacherprinzip, kämen die Angelfischer wohl erst am Ende einer langen Kette von Ursachen. Dazu gehören Klimawandel, Eutrophierung, Überfischung, Meeresmüll und industrielle Verschmutzungen.

Natürlich waren und sind Angler bereit einen Beitrag zum Aufbau der Dorschbestände zu leisten. Dazu zählt aus unserer Sicht eine komplette Schonzeit in der Laichzeit.  Das nun die Tagesfangbegrenzung von 7 auf 5 Dorsche gesenkt wurde, ist angesichts zuvor im Raum stehender 2 Dorsche je Angler und Tag das kleinere Übel. Darüber hinaus ist der Fang in den Monaten Februar und März auf 2 Dorsche pro Tag und Angler begrenzt.

Eine echte Hilfe für den Dorschbestand ist die Fangbegrenzung für Angler nicht. Selbst Dr. Lewin und Dr. Zimmermann vom Thünen-Institut sahen in unterschiedlichen Statemants von wissenschaftlicher Seite keinen Grund für eine Reduzierung der Tagesfangmenge für Angler.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und ehemaliger Fachminister in Sachsen-Anhalt, Dr. Hermann Onko Aeikens erklärte zu den Fangquoten: "Mit der Einigung haben wir eine Balance zwischen der Wiederherstellung unserer Fischbestände und der Abfederung der gravierenden Auswirkungen auf unsere Fischer gefunden“.

Zur Bekämpfung der Ursachen stellte er weiterhin fest:“ Deshalb haben wir die Kommission auch aufgefordert, einen umfassenden Aktionsplan zu erstellen, der die unterschiedlichen Gründe für den schlechten Zustand berücksichtigt und einen besonderen Fokus auf die Belange der kleinen Küstenfischerei legt“.

Im Meeresgebiet 24, also weiten Teilen der Küste von Mecklenburg-Vorpommern und Rügen gilt die Regelung für 2020 nur innerhalb der 4 Seemeilen (ca. 7 km) Zone. Außerhalb dieser Grenzen dürfen zukünftig keine Dorsche entnommen werden. Hintergrund ist der dramatische Zustand der östlichen Dorschbestände, die in SD 24 nach wissenschaftlicher Erkenntnis vermehrt auf „hoher“ See anzutreffen sind. Da der Ostdorsch stark bedroht ist, wurde über das bereits im Juli 2019 in Kraft getretene Fangverbot für 2020 verlängert.

Hintergrund

Grundlage der Vorschläge für die Fangmöglichkeiten 2020 sind die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik zur Erreichung einer nachhaltigen Fischerei, die wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und der Ostsee-Mehrjahresplan von 2016.   Gerhard Jarosz

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