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Helme-Talsperre Kelbra-aktueller Sachstand

eigenwillige Sichtweise des Grünen Staatsekretärs Rehda verwundert nicht

Da reibt sich wohl jeder Insider verwundert die Augen, der gestern (Donnerstag, den 20. Februar) die Sendung MDR Sachsen-Anhalt Heute um 19.00 Uhr schaute. Nachdem im Fernsehbericht sachlich festgestellt wurde, dass der Antrag der Angler aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde, (aber noch nicht rechtskräftig ist, da noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich ist und der Beschluss uns bisher noch nicht vorliegt – Stand 21.02.2020 12.30 Uhr) folgten im Anschluss Hochwasserschutzgründe als Begründung des weiteren Entleerens der Talsperre. Das ist aber nicht korrekt. Die jetzt beabsichtigte vollständige Entleerung erfolgt ausschließlich aus Gründen des Vogelschutzes. So wurde es im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgestrahlt. Und so konnte man diese Aussage auch noch bis Gesten in der MDR Mediathek aus dem Munde des Staatssekretärs Herrn Rehda vernehmen. Heute jedoch ist dieser Beitrag aus der Mediathek verschwunden. Böse Zungen behaupten, das hätten sie das letzte Mal bei der Aufzeichnung des Auftritts von O.F. Weidling zur Eröffnung des neuen Friedrichstadtpalastes erlebt. Nachlesen kann man aber die Begründung durch eine Sprecherin des Ministeriums auch in der MZ vom 20.02.2020.

Im weiteren Verlauf der Sendung behauptete der Staatssekretär einfach mal so in sonorer, vertrauenerweckenderer Stimme, dass …der Bewirtschaftungsplan der jetzt aufgestellt wurde, ist schon der Kompromiss, also da sind ja schon Gespräche mit allen Nutzern geführt wurden… und meint offensichtlich, damit seien alle Verpflichtungen erfüllt.

Wenn Herr Staatssekretär Rehda unter Kompromiss Verkündung meint, dann mag das stimmen, aber unter Kompromiss versteht wir mit gebotenem Abstand zur Umweltministerin Frau Prof. Dr. Dalbert, die Lösung eines Konfliktes durch gegenseitige freiwillige Übereinkunft, unter beiderseitigem Verzicht auf Teile der jeweils gestellten Forderungen. Und das ist der Bewirtschaftungsplan auf keinen Fall. Zugleich fehlt diesem die aus unserer Sicht notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung.

Aber es geht ja noch besser.

In gleichem Atemzug fährt Herr Rehda fort, …und wenn der Anglerverband da jetzt abfischen will, da sei er nicht dagegen, es sei ja auch in unserem Interesse und sinnvoll, das da die Fische rechtzeitig rausgenommen werden…. Da könnte man glauben, Angler haben nichts Besseres zu tun, als bei 3° C Wassertemperatur, scharfem Wind und kaum höherer Außentemperatur abzufischen. Aber als Fischereiausübungsberechtigter verpflichtet uns das Fischereigesetz, bei drohender Gefahr für den Fischbestand zu handeln. Denn wenn keine Bergungsfischung erfolgt, ist der Tod von tausenden Fischen zum Schutz des Schwarzhalstauchers vorprogrammiert. Da sollte sich auch Frau Ministerin Dalbert die Frage stellen, ob das nicht den Tatbestand des § 17 des Tierschutzgesetzes erfüllt, in dem es heißt: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
  2. einem Wirbeltier
  3. a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
  4. b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Bleibt nur noch zu klären, wer aus Gründen des Vogelschutzes das vollständige Entleeren durchgesetzt hat.

Mit einem nachdenklichen Petri Heil verbleibt euer LAV

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