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Aalbesatz in den Gewässern des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

Am Samstag den 26.06.2021 wurden wieder kleine Aale in unsere heimischen Gewässer entlassen. Im Auftrag des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt konnten unsere ehrenamtlichen Helfer über 3 Tonnen dieser stark bedrohten Art in ihren neuen Lebensraum entlassen.

Der Aal ist über die sogenannte EU-Aalverordnung (VO EG 1100/2007) seit 2007 umfangreich geschützt. In dieser Verordnung sind grundlegende Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Aalbestandes festgehalten. Der Besatz mit Aalen ist leider weiterhin notwendig, weil die eigentlichen Ursachen der Dezimierung, die Querverbauungen der Flüsse, die hohe Sterblichkeit durch Turbinen von Wasserkraftanlagen und der starke Fraßdruck durch Kormorane, nicht ausreichend behoben werden. Bis zur Behebung dieser Ursachen bleiben Besatzmaßnahmen das einzige Mittel zur Bestandsförderung.

Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt und seine Mitglieder finanzieren diese Besatzmaßnahme (etwa 71.000 €) vollständig aus eigenen Beitragsmitteln und verfolgt mit der Umsetzung die Hegeziele des Fischereigesetzes von Sachsen-Anhalt. Stabile und ausgewogene Fischbestände in naturnahen Gewässern sind im Interesse nicht nur der Angler, sondern stellen eine gesellschaftliche Aufgabe dar, zu welcher die Anglerinnen und Angler Sachsen-Anhalts gerne ihren Beitrag leisten.

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