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2023.02.08 fisch des jahres

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Wanderfische

 

Rückkehr der Wanderfisch

 

 

 

 

 

 

Nach dem das Europäische Parlament im Sommer 2018 erneut die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten zur drastischen Reduzierung der Kormoranbestände aufforderte, haben nun Angler, Fischer und Jäger in Sachsen-Anhalt ein gemeinsames Vorgehen vereinbart.

Hintergrund sind die in wissenschaftlichen Studien belegten, gravierenden Bestandsverluste bei Fischen durch massiven Kormoranfraß.  Auf der Grundlage der Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt geht es nicht um die Ausrottung einer Vogelart, sondern um eine deutliche Verringerung des bestehenden Ungleichgewichts zwischen Fischartenschutz und Kormoranschutz.

Gegenseitiger Informationsaustausch zum Schutz der Fischfauna und zur Abwendung fischereiwirtschaftlicher Schäden an Schwerpunktstellen ist dabei ein Instrument, organisatorische, personelle und materielle Unterstützung ein anderes.  Die jährliche Dokumentation von Maßnahmen und Strecken gegenüber den Behörden versteht sich von selbst.

Angesichts der Ernsthaftigkeit des Themas zur Sicherung der Biodiversität kann man nicht von Freude über geschlossene Vereinbarungen reden, aber angesichts schleppender Fortschritte sind die größten Naturschutzverbände als Unterzeichner von der Richtigkeit ihres Handelns überzeugt. GJ

 

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