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Abbildung 1 Aalbesatz durch Angler
im Rahmen der Aalmanagementpläne

Die Europäische Kommission hat heute (Dienstag, 29.8.2017) ihren Vorschlag für die
Fangquoten in der Ostsee für das Jahr 2018 vorgelegt.

Darin schlägt sie, wie bereits vom DAFV berichtet vor die Aalfischerei im kommenden Jahr
in der Ostsee, sowohl für die Berufs- als auch für die Freizeitfischerei, zu verbieten.

Der Kommissionsvorschlag wird nun den EU-Fischereiministern vorgelegt, die am 9. und 10.
Oktober darüber beraten und voraussichtlich entscheiden werden.

Der DAFV weist darauf hin:

Ein direkter negativer Einfluss von Anglern auf Blankaale ist nicht gegeben, da diese in
der Regel keine Nahrung mehr aufnehmen und daher nicht anbeißen.

 

Axel Pipping Geschäftsführer vom Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern: „Aale sind traditionell ein begehrter Speisefisch an der Küste. Diejenigen jetzt mit Verboten zu belegen, welche sich nachweislich am stärksten um den Erhalt der Aale kümmern frustriert. Unsere Forderungen über sinnvolle Schutzmaßnahmen, wie der Nachrüstung von Wasserkraftanlagen, den Fraßdruck durch Kormorane zu senken und der Kampf gegen illegale Fänge von Glasaalen vor den europäischen Küsten wurden jahrelang vernachlässigt.“.

„Der Vorstoß der Europäischen Kommission kommt für uns sehr überraschend“ so Peter Heldt, Präsident des LSFV Schleswig-Holstein. „Eigentlich sahen wir uns hinsichtlich eines verbesserten Aalmanagements auf einem guten Weg. In unserem Verband bestehen erhebliche Zweifel, dass Fangverbote ein konstruktiver Beitrag hinsichtlich der gebotenen Bestandserhöhung des Aales sind. Besonders kritisch betrachten wir die Forderung des schleswig-holsteinischen Umweltministers Habeck, das Fangverbot gleich auf den gesamten marinen Lebensraum des Aales auszudehnen. Dies wäre ein fatales Signal für die Angler und Fischer, die sich seit Jahrzehnten um die Bestandserhaltung des Aales bemühen.“, so Held.

So haben die organisierten Angler in Deutschland schon vor Jahren die negative Tendenz bei der Entwicklung der Aalbestände erkannt, darüber informiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Über Jahre hinweg wurden, teilweise auch unter zusätzlicher Inanspruchnahme der Fischereiabgabe und von Fördergeldern, beträchtliche eigene finanzielle Mittel aufgewendet um wirkungsvolle Besatzmaßnahmen durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Ganz abgehsehen von dem freiwilligen und ehrenamtlichen Einsatz bei der Durchführung solcher und weiterer Rettungsmaßnahmen für den Aal. Besatzmaßnahmen werden derzeit im Rahmen der deutschen Aalmanagementpläne als entscheidender Faktor zur Stützung des Bestands angesehen, was auch aus wissenschaftlicher Sicht bestätigt wird.

Die geplanten Fangverbote sieht der DAFV daher sehr kritisch. „Hier wird der Hebel eindeutig an der falschen Stelle angesetzt. Wirkungsvolle Schutzmaßnahmen wurden jahrelang vernachlässigt und nun sollen die Angler und Fischer die Zeche zahlen.“, so Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverband e.V. Es besteht außerdem die Gefahr, dass das Interesse an Besatzmaßnahmen seitens der Angelvereine zurückgeht. Die in den Aalmanagementplänen der EU geforderte Abwanderungsrate ins Meer von 40 Prozent der Blankaale wäre ohne die Besatzmaßnahmen der Angler wesentlich schlechter oder gar nicht zu erreichen.

Der DAFV wird in der verbleibenden Zeit bis zum 9.10.17 nochmal auf das Ministerium zugehen, um seine Positionen zu den geplanten Regelungen im Jahr 2018 Nachdruck zu verleihen.

Der Deutsche Angelfischerverband e.V. (DAFV)

Der Deutsche Angelfischerverband e.V. besteht aus 32 Landes- und Spezialverbänden mit ca. 9.000 Vereinen, in denen insgesamt rund 520.000 Mitglieder organisiert sind. Der DAFV ist der Dachverband der Angelfischer in Deutschland. Er ist gemeinnützig und anerkannter Naturschutz- und Umweltverband. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. Er ist im Vereinsregister unter der Nummer 32480 B beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg eingetragen und arbeitet auf Grundlage seiner Satzung.

Text: © DEUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND e.V. 2017

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