Beschränkungen, welche sich aus dem Fischereipachtvertrag ergeben und unbedingt einzuhalten sind!

Dem Pächter bzw. den von diesem mit der Ausübung der Fischerei beauftragten Personen sowie den Inhabern von Angelberechtigungen ist das Befahren der Uferzone mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art und das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen in der Uferzone verboten.
Für das Abstellen von Kraftfahrzeugen sind ausschließlich die öffentlichen Parkplätze zu nutzen. Das Ufer darf nur in den in der Anlage 2 landseitig gekennzeichneten Flächen betreten werden. Die Aufforstungsflächen in den Böschungsbereichen dürfen nicht betreten werden.

Ohne Fischereischein und/oder Erlaubnisschein darf die Fischerei nicht ausgeübt werden. Der Pächter ist nicht berechtigt, Erlaubnisscheine an Personen zu erteilen, die nicht im Besitz eines gültigen Fischereischeines sind.

Unter Naturschutz stehende Bäume, Gehölze und Pflanzen sowie Getier sind zu schützen.


Die Fischereiausübung erfolgt gemäß der Allgemeinverfügung des Saalekreises vom 26.03.2014.

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