Am Donnerstag, den 29.06.2017 trafen sich die Fischereiverbände auf Initiative des Landesanglerverbandes mit dem Geschäftsführer des Jagdverbandes in Langenweddingen. In kleiner Runde wurden Themen, wie die Kormoran-Verordnung, Invasive Arten und Natura2000 konstruktiv besprochen und Ansichten ausgetauscht.
Gemeinsamkeiten kristallisierten sich in der Schaffung von Kleinstlebensräumen und biotopverbessernden Maßnahmen heraus. So sind Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern sowohl positiv in Hinblick auf Deckungs-, Äsungs- und Einstandsflächen, als auch als Schattenspender für lichtexponierte Kleingewässer zu werten. Eine engere Zusammenarbeit von Jagdgenossenschaften und Angelvereinen könnte so künftig neue Perspektiven bieten.
Thematisiert wurde auch die Kormoranverordnung, welche dem Schutz der natürlichen Fischfauna und der Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden dienen soll. So wies der Geschäftsführer des Landes Jagdverbandes Wilko Florstedt darauf hin, dass der Abschuss der Kormorane (Phalacrocorax carbo) mit viel bürokratischen Aufwand verbunden ist und verwies auf die Melde- und Nachweispflichten. Die umfangreichen örtlichen, sachlichen und zeitlichen Beschränkungen verunsichern darüber hinaus viele Revierjäger, weshalb sie vom Abschuss der Fischräuber Abstand nehmen. Unter diesem Hintergrund wird deutlich, warum im Jahr 2015 nur ein geschossener Kormoran und keine Verhinderung einer Brutkolonie in ganz Sachsen-Anhalt der Oberen Naturschutzbehörde gemeldet wurde.
Wie aus der Beantwortung der Landesregierung auf eine Anfrage zur Bestandsentwicklung des Kormorans hervorgeht, haben sich die fischereilichen Schäden in den letzten drei Wintern in Grenzen gehalten, da die Winter ungewöhnlich mild waren. Die Tiere haben sich so großflächig auf die Eisfreien Gewässer im Land verteilen können und nur in kleinen Trupps die sensiblen Fließgewässer der Forellen-, Äschen und Barbenregion zur Nahrungssuche angeflogen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Fluchtdistanz der Kormorane in milden Wintern gegenüber menschlichen Störungen sehr hoch ist, weshalb eine effektive Bejagung nicht möglich ist.
Nicht verschwiegen werden soll, dass die Anzahl der Brutpaare, auf Grundlage der Bestandszählungen der letzten Jahre, rückläufig in Sachsen-Anhalt waren. So ergaben die Zählungen im Jahr 2014: 19 Brutplätze mit 899 Kormoranbrutpaaren. Im Jahr 2015 wurden 17 Brutplätze mit 770 Brutpaaren gezählt und im Jahr 2016 14 Brutplätze mit insgesamt 604 Kormoranpaaren, wobei eine Kolonie nicht gezählt wurde. Im Langzeitvergleich zu 2004 (728 Brutpaare) ist so ein leichter Rückgang zu verzeichnen.
Auf die Frage, wie die Bestandsentwicklung der Fischarten Barbe (Barbus barbus) und Äsche (Thymallus thymallus) seit 2010 verlief, antwortete die Landesregierung, dass es dazu nur spezifische Untersuchungen zum Kormoraneinfluss an der Helme gab. Der Äschenbestand ist dort vom Jahr 2000 bis 2011 um 93%, der Barbenbestand um 81% zurückgegangen, trotz biotopverbessernder Maßnahmen und Fangverbote. Die Begutachtung ergab, dass der Bestandsrückgang ausschließlich auf den Kormoraneinfluss zurückzuführen war.
Die Landesregierung führte weiter aus: „In anderen mittelgroßen Fließgewässern des Landes Sachsen-Anhalts (z. B. Bode, Mulde, Weiße Elster, Schwarze Elster, Saale oberhalb Weißenfels) erfolgte mit zunehmendem Kormoranbeflug zu Beginn des neuen Jahrtausends eine vergleichbare Entwicklung. Seit dem strengen Winter 2005/06 werden nahezu alle im Winter eisfreien Gewässer des Landes von Kormoranen während der Zugzeit mehr oder weniger regelmäßig aufgesucht.
Zu diesen Gewässern gibt es keine speziellen Untersuchungsdaten, da die meisten fischereilich nutzbaren Arten wie Äsche, Barbe und Zährte keiner Berichtspflicht (z.B. nach NATURA 2000) unterliegen.“
Die Vertreter der Fischereiverbände erklärten in der Runde, dass die Aspekte der Fischfauna, kaum bis gar keine Berücksichtigung in den Schutzgebietsausweisungen und den Regelungen der Natura-2000 Verordnung finden. Sie monierten das die Obere Naturschutzbehörde sich bei der Gesetzgebung fast ausschließlich an ornithologischen Aspekten orientiert. Der Landesfischereiverband, der Verband deutscher Sportfischer und der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt sieht daher einen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Natura-2000-Verordnung.