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Nationaler Wiederherstellungsplan (NWP)

Positionspapier des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Halle (Saale), 16.06.2026

EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law, Verordnung (EU) 2024/1991)

Die Europäische Union bezweckt mit der EU-Wiederherstellungsverordnung

  • die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme;
  • den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten;
  • die Widerstandsfähigkeit von Natur und Landschaft gegenüber den Folgen des Klimawandels zu stärken und
  • so unsere Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern.

Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt grundsätzlich das Anliegen, den ökologischen Zustand der Natur nachhaltig zu verbessern. Intakte Gewässer sind unverzichtbare Voraussetzungen für den Schutz heimischer Fischbestände, die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie die Ausübung der Angelfischerei. Viele der in der Verordnung formulierten Ziele entsprechen langjährigen Forderungen des organisierten Angelns. Trotz gleicher Zielrichtung schon in der Wasserrahmenrichtlinie befindet sich kaum ein Gewässer in einem guten ökologischen Zustand. 52 % der einheimischen Fischarten gelten laut der Roten Liste als gefährdet, ausgestorben oder verschollen.

Vor diesem Hintergrund nimmt der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. mit dem vorliegenden Positionspapier Stellung zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung.

  1. Partnerschaftliche Zusammenarbeit statt pauschaler Verbote

Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. ist überzeugt, dass die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung erfolgreicher und nachhaltiger erreicht werden können, wenn die Menschen vor Ort aktiv in den Schutz und die Entwicklung von Natur und Gewässern eingebunden werden. Insbesondere die organisierte Angelfischerei leistet durch ihre Bewirtschaftung der Gewässer einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung aquatischer Lebensräume.

Anders als reine Nutzungsverbote schafft eine verantwortungsvolle und nachhaltige Nutzung eine dauerhafte Bindung der Menschen an die Gewässer und deren ökologische Entwicklung. Anglerinnen und Angler verbringen zusammengerechnet jährlich tausende Stunden an den Gewässern, erfassen Veränderungen der Lebensräume und Fischbestände, engagieren sich in Besatz- und Artenschutzprojekten, beseitigen Müll, pflegen Uferbereiche und unterstützen Renaturierungsmaßnahmen. Sie sind damit nicht nur Nutzer, sondern zugleich aktive Bewirtschafter und Schutzakteure. Pauschale Nutzungsverbote führen hingegen häufig dazu, dass die gesellschaftliche Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen sinkt und die regelmäßige Präsenz engagierter Nutzer an den Gewässern verloren geht. Der Schutz von Natur wird dadurch nicht zwangsläufig verbessert. Die Einbindung der Angelfischerei fördert die Identifikation mit den Wiederherstellungszielen und stärkt die Akzeptanz notwendiger Maßnahmen.

 Die EU-Wiederherstellungsverordnung sollte daher als Chance verstanden werden, die Erfahrungen und das Engagement der organisierten Angelfischerei gezielt einzubeziehen.

  1. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und Sicherung der Mindestwasserführung

Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. sieht in der konsequenten Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der genannten Ziele. Die Wiederherstellung natürlicher Gewässerfunktionen, die Verbesserung der Lebensraumbedingungen für Fische und die Erhöhung der ökologischen Resilienz von Fließ- und Stillgewässern können nur gelingen, wenn die bestehenden Defizite bei der Umsetzung der WRRL wirksam behoben werden.

Der Landesanglerverband fordert daher, den Schwerpunkt der Wiederherstellungsmaßnahmen auf die Beseitigung der wesentlichen Belastungsfaktoren zu legen, namentlich die mangelnde Durchgängigkeit von Fließgewässern, Sicherung des natürlichen Wasserhaushalts/Wasserstände, Unterbindung von Stoffeinträgen etc. Dabei ist nicht nach dem Gießkannenprinzip vorzugehen, sondern das jeweilige Gewässersystem in seiner Gesamtheit zu betrachten, vor allem bei betroffenen Fließgewässersystemen.

Aus Sicht des Landesanglerverbandes müssen Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserrückhaltung in der Landschaft, zur Wiederanbindung von Auen sowie zur Gewährleistung ökologisch erforderlicher Mindestwasserführungen daher einen festen Bestandteil der nationalen und landesweiten Wiederherstellungspläne bilden.

Nur wenn Gewässer auch in klimatisch herausfordernden Zeiten genügend Wasser führen, können aquatische Lebensräume erhalten, Fischbestände geschützt und die vielfältigen ökologischen Funktionen der Gewässer dauerhaft gesichert werden.

  1. Entwicklungskorridore und Gewässerrandstreifen als zentrale Bausteine der Wiederherstellung

Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. sieht in der Schaffung und Sicherung ausreichender Entwicklungskorridore entlang von Gewässern sowie in der Etablierung wirksamer Gewässerrandstreifen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung. Naturnahe Gewässer benötigen Raum, um ihre ökologischen Funktionen erfüllen und sich unter natürlichen Prozessen entwickeln zu können. Nur dort, wo Flüsse, Bäche und ihre Auen ausreichend Platz erhalten, können strukturreiche Lebensräume entstehen, die für Fische von zentraler Bedeutung sind. Ausreichend breite Gewässerrandstreifen leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wasserqualität, indem sie Nährstoff- und Sedimenteinträge reduzieren, Ufererosion verhindern und die Beschattung der Gewässer fördern. Gleichzeitig schaffen sie wertvolle Rückzugs-, Laich- und Nahrungsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Sie sichern letztlich auch den Verbund verschiedenster Biotope entlang der Gewässersysteme.

Auch dies soll aber in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Unterhaltungspflichtigen, Landnutzern und der Anglerschaft erfolgen ohne neue Schutzgebietsausweisungen oder pauschale Verbotskulissen.

Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. fordert daher, die Ausweisung und Sicherung ausreichender Entwicklungskorridore sowie funktionsfähiger Gewässerrandstreifen als zentrale Maßnahmen in den nationalen und landesweiten Wiederherstellungsplänen zu verankern.

F A Z I T

Die Wiederherstellung naturnaher Gewässer, die Verbesserung der Lebensbedingungen für heimische Fischarten und die Stärkung der ökologischen Widerstandsfähigkeit unserer Gewässer sind wichtige Aufgaben für die Zukunft. Entscheidend für den Erfolg der Verordnung wird jedoch sein, dass die Maßnahmen zielgerichtet und unter aktiver Einbindung der betroffenen Nutzergruppen umgesetzt werden. Die Belange der Angelfischerei und des Gewässermanagements müssen bei der Erarbeitung der nationalen und landesbezogenen Wiederherstellungsmaßnahmen frühzeitig berücksichtigt werden. Auf Verbote ist zu verzichten.