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Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel,
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Frau Barbara Hendricks und
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Herrn Christian Schmidt


Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) appelliert an die Bundesregierung bei der im Mai vorgesehenen Verabschiedung der Verordnung für die Ausweisung von Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee auf Angelverbote zu verzichten.
Es kann nicht sein, dass das Angeln verboten wird, aber die Erwerbsfischerei mit grundberührenden Fanggeräten erlaubt bleibt. Es ist nicht zu erklären, dass zum Schutz der Riffe vor Fehmarn und in der Kadettrinne das Angeln verboten wird, aber in denselben Gebieten die Erwerbsfischerei erlaubt bleibt.
Es fehlt bis jetzt eine Begründung, warum überhaupt das Angeln verboten werden soll. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat in seiner im November 2012 veröffentlichten Stellungnahme „Für einen wirksamen Umweltschutz – Fischereimanagement in Natura 2000-Gebieten in der deutschen AWZ“ festgestellt: „Ein verantwortungsvolles Management der Fischereiaktivitäten in den Schutzgebieten ist dabei die Grundlage für das Erreichen der Schutzziele in den Natura 2000-Gebieten.“ Der Sachverständigenrat hat keinerlei Empfehlungen zur Angelfischerei gegeben.
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten geschieht auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und ist allein nationale Aufgabe. Das Management der Fischerei außerhalb der 12-Meilen Zone erfolgt nach EU-Recht. Bisher hat die Bundesregierung nach unserer Kenntnis keinerlei Anstrengungen unternommen, mit den EU-Ländern, die in den Gebieten der deutschen AWZ in der Ostsee fischen, zu Vereinbarungen für den Schutz der Gebiete zu kommen. Daher bleibt dort die Erwerbsfischerei erlaubt, während gleichzeitig das Angeln verboten werden soll. Es ist kaum vorstellbar, dass eine solche Regelung vor Gericht Bestand hat. In den Gebieten der deutschen AWZ fischen neben deutschen Fischern auch polnische und dänische Fischer.
Im Januar 2016 wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Entwürfe für Verordnungen zu Schutzgebieten in der Ausschließlichen Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee vorgelegt. In der Folge wurde insbesondere um die dort ausgesprochenen Angelverbote gerungen. Das BMUB hat in den Verhandlungen, die Gebiete, in denen das Angeln verboten werden soll, verkleinert und teilweise verschoben. Eine Begründung, warum das Angeln verboten werden soll, fehlt bis heute. Wissenschaftler des Thünen-Instiutes in Rostock sehen keinen Grund, das Angeln in den Schutzgebieten zum Erreichen der Schutzziele zu verbieten.
Kann es sein, dass es dafür gar keine wissenschaftliche Begründung gibt?
Der Deutsche Angelfischerverband ist anerkannter Naturschutzverband. Die Landesverbände engagieren sich insbesondere im Naturschutz und in der Jugendarbeit. Der DAFV ist 2013 durch Fusion aus dem VDSF und dem DAV entstanden. Der Verband hat rund 500 000 Mitglieder.
Mit freundlichem Gruß

gez. Dr. Christel Happach-Kasan
Präsidentin

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