Zu viel Nitrat im Grundwasser Deutschland muss sich vor dem EuGH verantworten
In Deutschland wird nach Ansicht der EU–Kommission nach wie vor zu wenig getan, um Gewässer vor der Belastung durch zu viel Nitrat zu schützen.
Das schreibt das geltende EU–Umweltrecht aber vor.
Weil die Bundesregierung auch nach einem im Oktober 2013 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren nicht zur Zufriedenheit der Kommission reagiert hat, reicht diese nun Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Nitrate sind für das Wachstum von Pflanzen erforderlich und werden häufig als Düngemittel eingesetzt. Zu große Mengen können jedoch Gewässern schaden, etwa weil sie das Wachstum von Algen fördern, die anderes Leben ersticken (Eutrophierung).
In Deutschland nimmt die Nitratbelastung von Grund- und Oberflächengewässern, etwa auch in der Ostsee, weiter zu.
Das haben der Kommission zufolge neue Berichte deutscher Behörden noch einmal bestätigt.
Laut Kommission ist in Deutschland die Düngemittelverordnung das Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
Deren Vorgaben und Grenzwerte würden jedoch bisher klar verfehlt.
Die zuständigen Behörden seien nicht ausreichend tätig geworden, um das zu ändern.
Auch bei der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms zeichne sich keine Besserung ab, so die Kommission.
• eag Quelle: EU Nachrichten 07/16