Landesanglerverband
Sachsen-Anhalt e.V.
Einladung
zur
Mitgliederversammlung
mit Nachwahl eines Präsidiumsmitgliedes
11. November 2017
09.00 Uhr
Messe Magdeburg Halle 3
Tagesordnung
1. |
Eröffnung und Begrüßung |
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2. |
Gedenkminute |
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3. |
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung |
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der Mitgliederversammlung |
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4. |
Wahl |
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5. |
Bestätigung |
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6. |
Information zu Versicherungsfragen |
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7. |
Auszeichnungen |
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Pause |
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8. |
Bericht des Präsidiums |
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9. |
Bericht der Mandatsprüfungskommission |
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10. |
Beschlussvorschläge |
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11. |
Aussprache |
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12. |
Abschluss der Aussprache und Zusammenfassung |
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13. |
Bericht der Antragskommission |
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14. |
Aussprache |
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15. |
Bestätigung der Berichte und Beschlussfassung |
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16. |
Nachwahl eines Präsidiumsmitgliedes – Übergabe an Wahlkommission |
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17. |
Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
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18. |
Schlusswort des Präsidenten |
Ergänzende Anträge sind satzungsgemäß bis spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Präsidium über die Geschäftsstelle des LAV zuzuleiten.
Geschäftsordnung
1. |
Jeder Delegierte hat das Recht, sich an der Diskussion zu beteiligen. Anträge sind entsprechend der Geschäftsordnung des Landesanglerverbandes 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung in der Geschäftsstelle einzureichen.
Gäste dürfen nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit der Delegierten zur Diskussion sprechen. |
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2. |
Die Redezeit in der Diskussion ist auf fünf Minuten begrenzt. Eine Verlängerung der Redezeit ist bei der Wortmeldung zu beantragen und bedarf der einfachen Stimmenmehrheit der Delegierten. |
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3. |
Meinungsäußerungen, Kritiken müssen sachgerecht vorgebracht werden. Behauptungen sind zu begründen bzw. nachzuweisen. Diskussionsbeiträge müssen inhaltlich nachvollziehbar sein, um Missverständnisse zu vermeiden. |
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4. |
Bei Anträgen kann ein Delegierter dafür und ein Delegierter dagegen sprechen. Danach wird über die Annahme oder Ablehnung des Antrages abgestimmt. Über den Antrag selbst wird erst unter dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung“ entschieden.
Anträge zur Geschäftsordnung sind sofort zu behandeln und zu entscheiden. |
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5. |
Anträge, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, sowie Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, gelten als Dringlichkeitsanträge und können nur mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit zur Beratung und Beschlussfassung kommen.
Über die Dringlichkeit eines Antrages ist außerhalb der Rednerliste sofort abzustimmen, nachdem der Antragsteller gesprochen hat.
Dringlichkeitsanträge, die auf eine Änderung der Satzung oder Auflösung des LAV hinzielen, sind unzulässig. |
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6. |
Über Beschlüsse wird offen abgestimmt und mit einfacher Mehrheit entschieden. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4-Mehrheit der erschienenen Mitglieder und Beschlüsse über die Änderung des Zweckes des Verbandes oder seine Auflösung einer 9/10-Mehrheit aller Mitglieder. |
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7. |
Die Plätze sind fünf Minuten vor Beginn der Tagung und rechtzeitig vor Beendigung der Pausen einzunehmen.
Anträge auf begründetes vorzeitiges Verlassen der Versammlung sind schriftlich beim Tagungspräsidium zu stellen. |
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8. |
Im Tagungsraum ist das Rauchen nicht gestattet. |
W A H L O R D N U N G
des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
vom 07.11.2015
§ 1 Geltungsbereich Die nachfolgende Wahlordnung gilt für den Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. § 2 Grundsätze (1) Wahlen sind durchzuführen, wenn sie entsprechend der Satzung des LAV Sachsen-Anhalt e.V. notwendig sind. Sie sind mit der Einberufung der Versammlung bekanntzugeben, wobei Sie in die Tagesordnung aufzunehmen sind. (2) Wahlen sind entsprechend der Satzung des LAV Sachsen-Anhalt e.V. mit der Maßgabe offener Abstimmung durchzuführen. (3) Für die Wahl ist von den Delegierten in offener Abstimmung eine Wahlkommission mit mindestens drei Mitgliedern zu wählen. Die Wahlkommission leitet die gesamte Wahlhandlung. (4) Auf Vorschlag des Versammlungsleiters wird der Wahlleiter durch die Delegierten mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. (5) Mitglieder, die in die Kandidatenliste aufgenommen werden, dürfen nicht für die Wahlkommission bestätigt werden. § 3 Kandidatenaufstellung (1) Vorliegende Kandidatenvorschläge sind von der Wahlkommission vorzustellen. Kandidaten müssen in einem Mitgliedsverein organisiert sein und von diesem vorgeschlagen werden. Sie müssen ihr Einverständnis erklären und sollten anwesend sein. Wenn Kandidaten durch gerechtfertigte Umstände nicht anwesend sein können, muss ihr schriftliches Einverständnis zur Kandidatur beim Versammlungsleiter vorliegen |
(2) Über die Aufnahme in die Kandidatenlistentscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Die vorgeschlagenen Kandidaten sind verpflichtet sich vorzustellen und an sie gerichtete Sachfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.
§ 4 Wahldurchführung (1) Wahlberechtigt sind die Delegierten der Vereine, wobei die Delegierten lt. § 11 Ziffer 2 der Satzung des LAV Sachsen-Anhalt e.V. für je angefangene 100 Mitglieder über eine Stimme verfügen. Mitglieder des Präsidiums verfügen über je eine Stimme. Jedes Stimmrecht wird über eine Stimmkarte wahrgenommen. (2) Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. (3) Bei Stimmgleichheit ist ein erneuter Wahlgang erforderlich. Bleibt auch dieser erfolglos, entscheidet das Los. (4) Der gewählte Kandidat hat sich hinsichtlich der Annahme der Wahl unverzüglich zu erklären. (5) Das Gesamtwahlergebnis ist durch die Wahlkommission festzustellen, vom Wahlleiter der Versammlung bekannt zu geben und seine Gültigkeit schriftlich im Protokoll zu bestätigen. § 5 Schlussbestimmung (1) Die vorstehende Wahlordnung tritt mit ihrer Bestätigung in Kraft. (2) Die Wahlordnung des LAV Sachsen-Anhalt e.V. vom 08.05.2004 tritt außer Kraft. |
Nachwahl eines Präsidiumsmitgliedes
Kandidat
Referent Angeln
Funktion |
Kandidat / del. Verein |
zur Person |
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Referent Angeln |
Marek, Jens
AV Nienburg / Saale e.V. |
Beruf |
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tätig |
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