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Wanderfische

 

Rückkehr der Wanderfisch

 

 

 

 

Umweltsofortprogramm des Landes bekommt ein Gesicht

 

 

Sauberes Wasser und naturnahe, lebendige Gewässer sind nicht verhandelbar, sondern ererbte Güter, die geschützt und erhalten werden müssen.

Das ist der Grundgedanke, von dem sich der DAFV bei seiner Beschwerde bei der EU gegen Deutschland leiten lässt. Wie zielstrebige Arbeit zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aussehen kann, das zeigt sich beim aktuellen Baugeschehen im Landkreis Mansfeld-Südharz.

Maßnahmen am Flusslauf der Wipper belegen, dass im Spannungsfeld zwischen Hochwasserschutz, extremer Trockenheit und Biodiversität durch punktuelle Maßnahmen lineare Synergien erzielt werden können.

Nirgendwo auf dem Festland ist das Leben so vielfältig und dicht gedrängt wie an und in den Flüssen und Bächen. Nirgendwo konzentrieren sich bedrohte und ungefährdete Tierarten auf so engen Raum. Und nirgendwo sind daher die Gefahren so hoch. Havarien, Missmanagement oder unsachgemäße Handlungen können erheblichen Schaden anrichten oder gar Arten in ihrem Bestand gefährden. Angesichts der ernüchternden Erkenntnis, dass nur 8,4% der deutschen Flüsse und Bäche in einen „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand beziehungsweise ein „gutes“ ökologisches Potenzial eingestuft sind, sollten wir uns der Herausforderung bewusst sein.

In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie – stellt die Ministerin, Fr. Dr. Claudia Dalbert im Oktober 2017 fest: „Sachsen-Anhalt steht vor einer Mammutaufgabe“. Sie meinte damit die Verbesserung des Zustandes unserer Gewässer und beschwor dabei den geschlossenen Koalitionsvertrag, in dem eine vollständige Umsetzung der WRR als vereinbart gilt. 

Gleichzeitig geht die Ministerin davon aus, dass in Sachsen-Anhalt der gute Zustand in vielen Oberflächengewässern und beim Grundwasser auch bis 2021 nicht erreicht werden wird.

Angesichts dessen gilt es nun, die beiden noch folgenden Bewirtschaftungszyklen zu nutzen, um bis spätestens 2027 die anspruchsvollen Ziele der EG-WRRL zu erreichen. Insgesamt sind derzeit neun (Aland, Ehle-Ihle, Weiße Elster, 2015; Nuthe, Milde/Biese, Obere Bode, 2014; Untere Bode, 2013; Jeetze/Dumme, 2012; Rossel, 2010;) von dreißig geplanten Gewässerentwicklungskonzepten erstellt, drei sind derzeit ausgeschrieben, sowie Aller und Tuchheim-Parchener Bach befinden sich in der projektbegleitenden Arbeitsphase.

Von den neun Entwicklungskonzepten werden bei wohlwollender Betrachtung 134 Oberflächenwasserkörper schon erfasst, oder anders herum, fehlen 153 noch. Die optimistische Feststellung der Ministerin: „Wir sind auf einem guten Weg“. darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits 18 Jahre seit Verabschiedung der WRR vergangen sind. Bis zum Jahr 2027 müssen nun die Ziele erreicht werden, danach drohen Vertragsstrafen.

Aber so lange können wir und vor allem die Fische in unseren Gewässern diesen Zustand nicht hinnehmen.

Die hydromorphologische Degradation der Gewässer durch Verbauung und Begradigung, sowie die durch Wehre unterbrochene Durchgängigkeit der Fließgewässer muss Schritt für Schritt beseitigt werden. Gerade bei der kleinen Wasserkraft bedarf es eines radikalen Umdenkens.

Parallel dazu müssen aber die zu hohen, meist aus der Landwirtschaft stammenden Belastungen durch Nährstoffe, Feinsedimenteinträge und Pflanzenschutzmittel gesenkt werden. Nach Auffassung der Autoren in der Schriftenreihe unter dem Titel: "Der stumme Frühling – Zur Notwendigkeit eines umweltverträglichen Pflanzenschutzes". Diskussion Nr. 16. 2018 Nationale Akademie der Wissenschaften - Leopoldina, Halle (Saale) hat die konventionelle landwirtschaftliche Pflanzenschutzpraxis einen Punkt erreicht, an dem wichtige Ökosystemfunktionen und Lebensgrundlagen ernsthaft in Gefahr sind.

Einer von vielen richtigen Schritten könnte eine qualitativ völlig neue Definition und Funktionsausgestaltung der Gewässerrandstreifen sein. Ihre Funktion als Blühstreifen, Schatten- und Unterstandsspender, als Lebensraum für Insekten, Vögel und Amphibien und vor allem als bewachsener Rand- und Pufferstreifen gegen den Eintrag von gewässerschädigender Substanzen durch Wind, Starkregenereignissen, oder versehentlich bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, gilt es zu entwickeln. Auch extensiver Anbau ohne Pestizideinsatz auf gewässernahen Flächen ist eine wirksame Stellschraube. Dazu bedarf es nicht nur lokaler Bereitschaft, sondern nationaler Regelungen und europäischer Förderung, die sich für die Betriebe lohnt. 

Ein weiterer betrifft die Rückhaltung des Wassers in der Fläche. Die Prognosen zur Klimaentwicklung im Land weisen unzweifelhaft in Richtung erhöhter Trockenheit und teilweiser Versteppung. Die anhaltende Dürre im Osten Deutschlands, bei gleichzeitig punktuellen Starkregenereignissen, umreißen das Spannungsfeld.

Wir sehen also, die Herausforderungen sind gewaltig, aber nicht unlösbar. Das es besser geht, zeigen unsere Nachbarn. Im europaweiten Vergleich, landet demnach Deutschlands Gewässer nur auf dem drittletzten Platz. Es gibt viel zu tun, fangen wir noch heute damit an.  Bilder und Text: Gerhard Jarosz

Nachfolgende Beispiele (Bilder 2; 3; 5; 6 und 7) zeigen Projekte, bei denen das Umweltsofortprogramm einen wichtigen Beitrag zu deren Realisierung leistete. Ein herzlicher Dank geht in diesem Zusammenhang an die Spezialisten des LHW, der uns durch den Flussbereichsleiter, Herrn Heling, an Ort und Stelle informierte.

Bild 1 (oben) im Bau befindliches grünes Hochwasserrückhaltebecken;

  • das neu entstehende grüne Becken unterhalb der Vorsperre Wippra übernimmt nach Fertigstellung den Hochwasserschutz im Wippertal;
  • mit seinem 17m hohen Durchlass-Bauwerk (siehe Bild) wird bei Hochwasser ein bis zu 2,5 Kilometer langen Stausee mit maximal 4,25 Millionen Kubikmetern Fassungsvermögen temporär entstehen;
  • die Dammkrone wird 190 Meter lang und am Fuß 160 Meter breit und zum Schluss begrünt;

 

Bild 2+3 Rauhe Sohlrampen unterhalb Wippra;

  • der Begriff rauhe Sohlrampe stützt sich auf die Bauausführung; Sohlrampen haben in der Regel ein Gefälle von über 15%;  
    sie werden noch 2018 umgebaut und als rauhe Sohlgleiten (Gefälle kleiner 15%) mit einer Mindestwasserführung versehen, dadurch wird auch Kleinsttieren einen Aufstieg ermöglicht;

Bild 4 bereits fertiggestellte rauhe Sohlgleite bei Vatterode

 

  • mit einem Neigungswinkel kleiner 15° und eingebauter Mindestwasserführung (Mitte)

Bild 5+6 im Bau befindliche rauhe Sohlgleiten nördlich und südlich von Großörner;
 

  • Spezialisten des LHW überwachen exakte Umsetzung der Bauplanung
  • Steinschüttung ist nicht zufällig und besonders relevante Strömungssteuerungssteine werden genau eingemessen und verankert

  • der Begriff  rauhe Sohlleite erklärt sich aus der Oberfläche, die durch die Verbauung größerer Steine „angerauht“ ist;
  • dass wiederum entzieht dem fließenden Wasser seine Energie über Reibung und vermindert die Fließgeschwindigkeit in Bodennähe;
  • dadurch können schwimmschwächeren Fische und Kleinsttiere zwischen den Steinen, geschützt vor starker Strömung, Unterstand und Wandermöglichkeiten finden;

Bild 7 Pfeiffermühle Großörner;

  • Umbau der bestehenden Fischaufstiegsanlage zur Gewährleistung der ökologischen Durchgängigkeit für die aquatische Fauna im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung; links im Bild: der Verlauf der Fischaufstiegsanlage wird mit Spundwänden gesichert