Uehlfeld
„Ein nach den fischereirechtlichen Vorgaben durchgeführtes Schnupperfischen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz“,
dies geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Freie Wähler (Bayern) Landtagsabgeordneten Gabi Schmidt hervor.
Diese Vorgaben beinhalten unter anderem, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen zufügen darf; die gefangenen Fische müssen also als Nahrungsmittel verwertet werden. Außerdem dürfen Kinder die Angelfischerei nicht selbstständig ausüben, sondern nur an der Ausübung des volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins teilnehmen.
Vor allem dürfen Kinder nicht beim Abködern eines lebenden Fisches sowie beim Betäuben und Töten von Fischen tätig werden. Die genannten Regelungen gelten für Kinder unter 10 Jahren und für Schulklassen und Schülergruppen sowie andere Kinder- und Jugendgruppen, wenn die Gruppenmitglieder zwischen 10 und 18 Jahre alt sind.
Im Ergebnis können also bei Einhaltung der Vorgaben auch Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen von Ferienprogrammen oder sonstigen, durch Fischereivereine organisierten Kursen durch „Schnupperfischen“ die Angelfischerei kennen lernen. Dann hält auch die Staatsregierung das „Schnupperfischen“ für ein wertvolles pädagogisches Angebot.
„Ich bin froh, dass die Angelvereine nun über diese Klarstellung verfügen und begrüße es auch, dass die Politik den Fischern auf diese Weise den Rücken stärkt“,
kommentiert Schmidt.
Hintergrund für die Anfrage der Abgeordneten Schmidt war die Klage der Organisation "Peta" gegen den Vorsitzenden des Erlanger Bezirksfischereivereins der ein "Schnupperfischen" veranstaltet hatte..
Laut "Peta" verstößt das "Schnupperfischen" gegen das Tierschutzgesetz.
In der Folge sagten mehrere Angelvereine im westlichen Mittelfranken ihre Jugendangebote ab.
Mit der Anfrage wird nach den Bedingungen gefragt, die konkret erfüllt sein müssen, damit Vereine keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz begehen und wie dies sichergestellt werden kann. S
„Die Klage war in meinen Augen von Beginn an unbegründet, hat aber für große Verunsicherung gesorgt. Dabei leisten die Angelvereine mit ihren Jugendprogrammen einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag, indem sie die Kinder und Jugendlichen an den Lebensraum Wasser heranführen. Hoffentlich wird das Schnupperfischen im nächsten Sommer wieder flächendeckend angeboten“,
so Schmidt, die darüber hinaus anregt, die Altersgrenze beim Schnupperfischen abzuschaffen.
Auf diese Weise könnten noch mehr Interessierte an die Themen Fischerei und Gewässerpflege herangeführt werden. Das Verfahren gegen Mitglieder des Bezirksfischereivereins Erlangen wurde inzwischen übrigens von der Staatsanwaltschaft ohne Anklageerhebung eingestellt.
Auch sonst ist der Staatsregierung kein in der Vergangenheit gerichtlich festgestellter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz im Rahmen von "Schnupperfischen" bekannt.