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Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 7. August 2024 und der Bekanntmachung am 6. Januar 2025 gilt ab sofort eine allgemeine Fischereiabgabepflicht für alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern fischen. Die bisherige Anerkennung von Abgaben anderer Bundesländer entfällt. Die Abgabe finanziert Projekte zum Schutz und zur Pflege der Gewässer.

Die Umsetzung erfolgte durch Anpassung der Fischereischeinverordnung, veröffentlicht am 8. August 2025. Ab dem 1. September 2025 wird die Zahlung bei Kontrollen überprüft. Die Abgabe beträgt 10 € pro Jahr für Inhaber eines gültigen Fischereischeins; bei zeitlich befristeten Scheinen (z. B. Touristenfischereischein) zusätzlich 5 € pro Geltungszeitraum.

Die Zahlung ist möglich bei örtlichen Ordnungsbehörden oder online über den Shop der oberen Fischereibehörde (https://erlaubnis.angeln-mv.de, Bezahlung per PayPal oder Kreditkarte). Der Nachweis muss beim Angeln mitgeführt werden. Befreit sind Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen oder Krankheiten.

Das vollständige Schreiben mit allen Informationen kann hier abgerufen werden: Link.

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