In einer regen dreistündigen Diskussion wurde konstruktiv an den zahlreichen Kritikpunkten der neu geplanten Natura-2000-Verordnung, welche im Dezember 2018 zum Abschluss kommen soll, gearbeitet.
Schwerpunktthemen waren unter anderem unsere Forderung das die Öffentlichkeit, damit sind neben Angler auch Spaziergänger, Hundebesitzer, Land- und Forstwirte sowie Jäger aus den Natura-2000-Gebieten nicht ausgeschlossen werden dürfen. Geplante pauschale Betretungsverbote von nunmehr 500m je Elbekilometer innerhalb der Schutzzonen ist unannehmbar. Die teilnehmenden Vereine fordern einstimmig, dass Betretungsverbote für sensible Bereiche weiterhin die Ausnahme bleiben und ausreichend wissenschaftlich, aktuell belegt werden müssen. Die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamts waren sich der Brisanz der Uferregelung im Verordnungsentwurfs durchaus bewusst. Unter Leitung von Ekhard Pefestroff wurde eine Arbeitsgruppe „NATURA-2000“ bestehend aus Vertretern des LAV, VDSF und des Fischerverband S/A eingerichtet.
Auch die Durchführung von Vor-Ort-Terminen wurde mit dem Landesverwaltungsamt ausgehandelt, das eine erneute Begehung vor Ort unter Hinzuziehung der Angelvereine durchgeführt wird. So wird der Landesanglerverband mit Unterstützung ausgewählter Ortsgruppenvertretern, dem VDSF und dem Landesfischereiverband die Interessen der Angler und Fischer gegenüber dem Landesverwaltungsamt wehement vertreten, dass wir auch weiterhin frei unserem Hobby nachgehen können.
Unter der Rubrik„NATURA-2000“ <-- (Link)könnt ihr auf unserer Internetseite weitere interessante und aktuelle Details zum Thema erfahren.