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Am Donnerstag, den 07.09.2017 fand in den Räumen der Talsperrenverwaltung eine weitere Runde der Erarbeitung der Landesverordnung statt.


Auf Seite des Landesverwaltungsamtes (LavA) nahmen Herr T. Pietsch (Referent der Oberen Naturschutzbehörde), Frau Henneberg und Herr Heinicke und auf Seite der Angler Herr Kemesies, Herr Gabriel, Herr Jarosz und vom LAV, der Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Naturschutz, Herr Weinhardt teil. Herr Liske, zuständiger Gebietsstaumeister der Talsperrenverwaltung, stand hierbei mit Sach- und Detailkenntnis der Gesprächsrunde hilfreich zur Seite.


In der Diskussion mit den Verbänden ging es bei dieser Runde besonders um weitere, angedachte Einschränkungen für Nutzer im SPA 004 (Vogelschutzgebiet) Helmestausee Berga-Kelbra. Neben einer massiven Ausweitung des Betret- und Befahrverbotes zu bestimmten Jahreszeiten, spielten auch Uferabstandsregelungen, die Nutzung von Wasserfahrzeugen, die Darstellung von Angelstrecken, sowie die Schaffung/ Bereitstellung von Flächen für Watvögel eine Rolle.


Während in der sachlichen Diskussion die zum Teil unterschiedlichen Sichtweisen und Nutzungsvorstellungen dargestellt wurden, war im zweiten Teil eine in Augenscheinnahme vor Ort hilfreich. Damit konnten die z.T. unterschiedlichen Vorstellungen besichtigt, Gefahrenpotentiale für die Vogelwelt geprüft, aber auch Chancen zur Nutzung erörtert werden.


Zusammenfassend war aus unserer Sicht die weitere Runde bei der Erarbeitung der Landesverordnung hilfreich. Die sachliche Atmosphäre und der Wunsch nach einer Landesverordnung, die von allen Seiten getragen und nur so zum Erfolg werden kann, war greifbar.


Natürlich wäre es besser gewesen, wenn vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfes am 04. Oktober, die Ergebnisse der Konsultationen bereits in den Entwurf eingegangen wären. So findet eine öffentliche Diskussion zu einem nicht aktuellen Entwurf statt. In diesem Zusammenhang informierte Herr Pietsch über den weiteren Erarbeitungsprozess. Offen ist aber, in welchem Umfang diskutierte, weiterhin unterschiedliche Sichtweisen, Eingang in den Gesetzgebungsprozess finden.


So gesehen, sind weiterhin mit wachsamen Auge und Konsequenz, die Sicherung berechtigter Anliegen und Interessen der Angler zu verfolgen. Das in der Vergangenheit zugelassene Ungleichgewicht zwischen Vogelschutz und Fischartenschutz, das zur Kormoranverordnung führte, sollte uns Lehre für zu großen Optimismus, bis zum Erlass der Verordnung sein.


Ein Kommentar von Gerhard Jarosz, Vorsitzender des KAV Sangerhausen

 

 

 

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