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Landesanglerverband erhebt Normenkontrolle gegen Natura 2000-Landesverordnung

 

Der Landesanglerverband als Vertreter der Angler im Land Sachsen-Anhalt und anerkannter Naturschutzverband hat im Dezember 2019 eine Normenkontrollklage zum Oberverwaltungsgericht erhoben gegen die Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) vom 20.12.2018. Ziel der Normenkontrolle ist dem Landesgesetzgeber aufzuzeigen, dass die Verordnung, die der Unterschutzstellung der gemeldeten SPA- und FFH-Gebiete dienen soll, erheblichen Widersprüchen unterliegt und sowohl den Belangen des Naturschutzes als auch den Belangen der Ausübung des Angelns nicht gerecht wird. Sie setzt sich zudem in Widerspruch zu anderen EU-Verordnungen, z. B. der AalVO.

So bestehen zwischen der Verordnung und den gebietsspezifischen Regelungen gemäß der zu Grunde liegenden Datenblätter erhebliche Differenzen. Der Fischartenschutz rückt erheblich in den Hintergrund zugunsten des Schutzes anderer Arten, die durch die Verordnung in unverhältnismäßiger Weise bevorzugt werden. Die Maßnahmen in den Schutzgebieten sind nicht hinreichend aufeinander abgestimmt. Weiterhin drohen erhebliche Vollzugsdefizite, da Regelungen unklar oder in sich widersprüchlich sind.

Weiterhin vermag es die Verordnung nicht, dem Anwender hinreichend klar aufzuzeigen, was zulässig ist bzw. die Rechte werden durch die Verordnung erheblich eingeschränkt. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Gruppen unterschiedlich behandelt werden und damit eine Verletzung des Gleichheitssatzes, der verfassungsrechtlich geschützt ist, zu rügen war.

Das Normenkontrollverfahren wird verfolgt, um die Bedenken der Angler hinsichtlich der Naturschutzkonformität der Verordnung, insbesondere bezogen auf den Fischartenschutz und hinsichtlich der kulturellen Entwicklung in unserer Landschaft und der Berücksichtigung der damit verbundenen Belange und Rechte Rechnung zu tragen.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Eingang der Normenkontrolle bestätigt. Über den weiteren Verfahrensgang werden wir informieren.

Das Präsidium des LAV

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